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Arbeit: Ein enger Ausschuss in der Kammer und eine nationale Beobachtungsstelle für die Reduzierung der Wochenstunden werden eingerichtet

Im Arbeitsausschuss des Repräsentantenhauses wurde ein Sonderausschuss eingesetzt, der über die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 34 oder 32 Stunden bei gleichem Gehalt diskutieren soll

Arbeit: Ein enger Ausschuss in der Kammer und eine nationale Beobachtungsstelle für die Reduzierung der Wochenstunden werden eingerichtet


Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
auf 34 oder sogar 32 Stunden bei gleichem Lohn und ohne Einbußen bei der Produktivität. Es handelt sich um eine Hypothese, die von der Arbeitskommission der Kammer geprüft wird, die nach einer Reihe von Anhörungen beschlossen hat, eine einzurichten Auswahlausschuss die Diskussion fortzusetzen und zu einem einzigen Text zu gelangen, der die vorgelegten Vorschläge zusammenfasst. 

Die Reduzierung der Normalarbeitszeit kann beides betreffen den Tagesplan sei die Anzahl von Arbeitstage wöchentlich, bis zu 4 Tage. 

Vorteile für Arbeitgeber

Offensichtlich werden einige erwartet Vorteile für Arbeitgeber, gerade um die Nutzung der Verkürzung der Normalarbeitszeit für gleiches Entgelt zu fördern und Unternehmen zu unterstützen, die sich dafür entscheiden. Beispielsweise wird von Arbeitgebern erwartet, dass sie gewährt werden die Befreiung von der Beitragszahlung an sie zu zahlende Sozialversicherung und Versicherung, bis zu einer Höchstgrenze von 8.000 Euro jährlich, auch bei Neueinstellungen im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung.

Das Nationale Observatorium für Arbeitszeiten ist geboren

Um die Auswirkungen zu bewerten, ist die Einrichtung eines Nationales Observatorium für Arbeitszeiten, ansässig am National Institute for Public Policy Analysis. Die Aufgabe der Beobachtungsstelle wird darin bestehen, statistische und sozioökonomische Daten zu sammeln und zu verarbeiten, die für eine bessere künftige Qualität der Gesetzgebung zu diesem Thema nützlich sind.

Die Normalarbeitszeit beträgt derzeit 36 Stunden pro Woche. Mangels vertraglicher Regelungen sind Arbeitszeiten festgelegt 40 Stunden pro Woche. Die durchschnittliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit darf einschließlich Überstunden 48 Stunden nicht überschreiten. In Europa arbeiten Erwerbstätige (d. h. sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, mit oder ohne Arbeitnehmer, Teilzeit und Vollzeit) durchschnittlich 36,2 Stunden pro Woche. Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen: Erstere arbeiten im Durchschnitt 35,3, letztere 41,7.

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